Einleitung: Der „CO₂-Ausweis“ eines Eimers Lack – die Kohlenstoffreise vom Rohölabbau bis zum Werkstor
Ein 20-kg-Eimer zinkreicher Epoxid-Grundierung – von der Erdölförderung (Erdöl → Naphtha → Bisphenol A → Epoxidharz) → Titandioxid (TiO₂/Bergbau von Ilmenit → Chlorierung → Rutiltyp) → Zinkpulver (Zinkerz → Verhüttung → Zerstäubung) → Lösemittel (Naphtha → Xylol) → elektrische Energie (Fabrik-Dispergierung/Mahlen/Abfüllen/Strom-Emissionsfaktor) – emittiert über die gesamte Lieferkette im “Cradle-to-Gate” (von der Rohstoffgewinnung bis zum Werkstor) etwa 50–80 kg CO₂eq. Diese Kohlenstoffemissionen sind Scope-3-Upstream-Emissionen; die Farbfabrik selbst ”sieht sie nicht”, sie machen jedoch über 90 % des CO₂-Fußabdrucks des Beschichtungsprodukts aus. ISO 14067 und die EU PEF (Product Environmental Footprint) sind die internationalen Standards für die Bilanzierung des CO₂-Fußabdrucks von Beschichtungsprodukten und quantifizieren die Kohlenstoffemissionen der gesamten Lieferkette als eine Zahl (gCO₂eq/kg Beschichtung), was die Datengrundlage für CO₂-Labels (Verbraucherseite) und CO₂-Handel (Lieferkettenseite) bildet.

I. Vier Hauptquellen des Produkt-Fußabdrucks von Beschichtungen (Wiege bis Tor / typische Epoxidbeschichtung)
| Beitragsquelle | Treibhausgasemissionen (kgCO₂eq/kg Beschichtung) | Anteil (%) | Bewertungsherausforderungen |
|---|---|---|---|
| Epoxidharz (Bisphenol-A-Typ/flüssig) | 5-7 (vorgelagerte Rohstoffe + Synthese) | 35-50 | Treibhausgas-Emissionsfaktoren von vorgelagertem Bisphenol A/ECH – große Unterschiede je nach Verfahren (Ionenaustausch/Sulfatmethode) (±30 %) |
| Titandioxid (TiO₂/Rutiltyp) | 4-8 (Chloridverfahren)/6-12 (Sulfatverfahren) | 25-40 | TiO₂ nach Sulfatverfahren verursacht >50 % höhere Emissionen als das Chloridverfahren (hoher Regenerationsenergiebedarf für Schwefelsäure) |
| Zinkpulver (Zn/kugelförmig/>98 %) | 2-4 | 10-20 | Hoher Energiebedarf für Zinkbergbau + Verhüttung (Hydrometallurgie/Elektrowinning) |
| Herstellungsprozess (Elektrizität/Dispergieren/Mahlen/Abfüllen) | 0,5-2 (abhängig vom Strom-Emissionsfaktor) | 5-15 | Der Netzemissionsfaktor in China (>0,5 kgCO₂/kWh) liegt deutlich über dem in Europa (<0,3) – dies ist ein wichtiger Grund für den höheren Carbon Footprint von in China hergestellten Beschichtungen |


FAQ
Q1: Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen ISO 14067 und EU PEF?ISO 14067einzelner Umweltindikator (CO₂-Emissionen/Klimawandel)mit relativ einfacher Berechnungsmethode – geeignet für den Einstieg von Unternehmen in den CO₂-Fußabdruck. PEF>16 Umweltindikatoren (CO₂-Emissionen + Wasserressourcen + Versauerung + Eutrophierung + Ozonabbau +…)mehrdimensional – geeignet für umfassende produktbezogene Umwelterklärungen – Daten- und Rechenaufwand ist >10-mal höher als bei ISO 14067. Lackierunternehmen beginnen in der Regel mit ISO 14067 – und wechseln nach Reifegrad zur PEF.
Q2: Wie wählt man in der Ecoinvent-v3-Datenbank die ”globalen (GLO)”- und ”europäischen (RER)”-Daten des ”Emissionsfaktors” (EF) aus?GLO – globale Durchschnittsdaten (einschließlich ineffizienter chinesischer Prozesse) – EF-Wert ist höher. RER – fortschrittliche europäische Prozesse – EF-Wert ist niedriger. Für die Carbon-Footprint-Berechnung chinesischer Beschichtungsunternehmen – (1)vorrangig einheimische chinesische Emissionsfaktoren verwenden (chinesische Lebenszyklus-Datenbank CLCD/Universität Sichuan) – Ecoinvents GLO und RER sind nur ”zweitbeste Alternativen”; (2) bei Verwendung von Ecoinvent – in der DQR-Tabelle (Datenqualitätsbewertung) im Bericht ”geografische Repräsentativität = schlecht” vermerken (da EF keine chinesischen Daten sind) – Compliance-Prüfer werden dies beachten.
Q3: Das Problem der „Zuordnung“ (Allocation) bei der Carbon-Footprint-Berechnung – Harzfabrik produziert Epoxidharz + Nebenprodukte (Abwasser/Abfall) – wie werden die CO₂-Emissionen dem Hauptprodukt zugeordnet?ISO 14067 fordert – (1) Vorrang für physikalische Zuordnung (Masse/Volumen) – Aufteilung der Emissionen nach Massenanteil auf die einzelnen Produkte; (2) wenn physikalische Zuordnung nicht machbar ist – Verwendung der ökonomischen Zuordnung (Aufteilung nach dem Verhältnis des wirtschaftlichen Werts der Produkte) – ökonomische Zuordnung ist in der Chemiebranche am gebräuchlichsten – da der Wert der Nebenprodukte deutlich unter dem des Hauptprodukts liegt (unter 5 %) – eine Zuordnung nach Wert lässt den CO₂-Anteil des Hauptprodukts über 95 % betragen. Die Wahl der Zuordnungsmethode beeinflusst das Ergebnis um über 10 % – muss im Bericht klar erklärt und begründet werden.
Q4: Zertifizierungsprozess für das Kohlenstofflabel (CN-Mark/UK Carbon Label)?(1) Beauftragung einer unabhängigen Zertifizierungsstelle (z. B. SGS/TÜV/BSI/China Quality Certification Center CQC) – Durchführung der Carbon-Footprint-Berechnung für Beschichtungsprodukte gemäß ISO 14067; (2) Prüfung des Berechnungsberichts, der Datenquellen und der Zuordnungsmethode durch Dritte; (3) Nach bestandener Prüfung – Ausstellung des Kohlenstofflabel-Zertifikats – Gültigkeit 1–3 Jahre – jährliche Aktualisierung erforderlich (der Produkt-Carbon-Footprint ändert sich mit Rohstoffchargen/Prozessänderungen); (4) Unternehmen verwenden das Kohlenstofflabel-Zeichen auf Produkt und Verpackung. Die Gesamtkosten für die Kohlenstofflabel-Zertifizierung betragen ca. 50.000–150.000 RMB/Produkt/Vorgang – für Exportbeschichtungen ist das Kohlenstofflabel ein wirksames Instrument zur Stärkung der grünen Wettbewerbsfähigkeit.
Q5: Wie werden Grünstrom (Green Electricity/PPA-Strombezugsvertrag) und Grünstromzertifikate (REC) bei der Berechnung des CO₂-Fußabdrucks von Lacken „angerechnet“?Eine Lackfabrik kauft Grünstrom (Wind-/Solarenergie) – die CO₂-Emissionen von Scope 2 (zugekaufte elektrische Energie) werden als null ausgewiesen, der Produkt-CO₂-Fußabdruck kann um 5 %–15 % sinken (entsprechend dem Anteil der Emissionen aus dem Herstellungsprozess). Es werden jedoch benötigt – (1) der Nachweis der „Zusätzlichkeit“ des Grünstroms (Additionality/es dürfen keine bereits bestehenden Wind- oder Solaranlagen genutzt werden – es muss sich um neu errichtete grüne Stromerzeugung handeln); (2) die internationale Anerkennung von Grünstromzertifikaten (REC/I-REC) – die Anerkennungskriterien von RE100/CBAM für Grünstromzertifikate unterliegen dynamischen Änderungen – die CO₂-Anrechnungsstrategie für Grünstrom muss den neuesten internationalen Regeln eng folgen.
Q6: Wie wird der „biogene Kohlenstoff“ von biobasierten Beschichtungen (Pflanzenölalkyd/Soyapolyol-PU) im CO₂-Fußabdruck berechnet?Biogener Kohlenstoff (Biogenic Carbon) – CO₂, das von Pflanzen durch Photosynthese aus der Atmosphäre fixiert wird – in Produkt-CO₂-Fußabdruckberichten – die Aufnahme (negative Emissionen) und Emissionen (positive Emissionen) des biogenen Kohlenstoffs müssen getrennt ausgewiesen werden und dürfen nicht direkt zu „Null“ zusammengefasst werden. Zum Beispiel – biogene Kohlenstoffaufnahme von Pflanzenölalkyd = -3 kgCO₂/kg – aber fossile CO₂-Emissionen aus Synthese- und Verarbeitungsprozessen = +5 kgCO₂/kgNetto-CO₂-Fußabdruck = +2 kgCO₂/kg (nicht null). Die Behauptung einer „Netto-Null“ für biogenen Kohlenstoff ist nur gültig, wenn sie über den „gesamten Lebenszyklus (Anbau-Verarbeitung-Nutzung-Entsorgung)“ verifiziert wird – ein einzelner Produkt-CO₂-Fußabdruck darf nicht als „kohlenstoffneutral“ bezeichnet werden.
Q7: Wie wird die „Datenqualitätsbewertung“ (DQR/Data Quality Rating) in der Carbon-Footprint-Berechnung bewertet?Die PEF verlangt eine DQR-Bewertung für jeden Schlüsseldatenpunkt (>5 % des gesamten Kohlenstoffbeitrags) – (1) technische Repräsentativität (TeR/Datenjahr vs. Zieljahr/1–5 Punkte) – je neuer, desto höher; (2) geografische Repräsentativität (GR/Datenherkunft vs. Zielherkunft) – je näher, desto höher; (3) zeitliche Repräsentativität (TiR) – wie oben. Gesamt-DQR <1,5 (exzellent)/3,0 müssen im Bericht als „hohe Unsicherheit“ ausgewiesen werden. Die DQR-Bewertung ist der Kern der „Glaubwürdigkeit“ des Carbon-Footprint-Berichts; eine Berechnung mit niedrigem DQR kann bei der Prüfung abgelehnt werden.
Q8: Anteil der „direkten Emissionen“ (Scope 1) der Lackfabrik am Produkt-Fußabdruck?Scope 1 – Gas-/Dampfverbrauch der Lackfabrik (Reaktorbeheizung/Trockenofen/Heißluft) – die dabei entstehenden CO₂-Emissionen werden direkt in die Atmosphäre abgegeben und machen ca. 5–15 % des Produkt-Fußabdrucks aus. Hauptquellen von Scope 1 – (1) Harzsynthese-Reaktionskessel (Wärmeträgeröl-Heizung/>200 °C/Erdgas); (2) Trockenofen (Lacktrocknung/PMT >200 °C); (3) Fabrik-Klimatechnik (Winterheizung). Emissionsminderung bei Scope 1 – (1) Umstellung auf Wärmepumpe (COP>3/3-fache Effizienz – Erdgas→Wärmepumpe Reduktion >50 %); (2) Wärmerückgewinnung aus RTO (Regenerative Thermische Oxidation) (>95 % Effizienz) – Rückgewinnung der Verbrennungswärme aus VOC als Prozesswärme.
Q9: Warum werden die “Scope-3-Downstream-Emissionen” (Produktnutzungsphase) des CO₂-Fußabdrucks von Beschichtungen normalerweise nicht berücksichtigt? Beschichtungen sind Zwischenprodukte (keine Verbrauchsgüter) – die CO₂-Emissionen von Beschichtungen während der Applikation und Nutzungsphase – (1) Lösemittelverflüchtigung bei der Beschichtungsapplikation (VOC→CO₂ photochemische Umwandlung – keine direkten CO₂-Emissionen); (2) Langzeitnutzung der Beschichtung (>20 Jahre) ohne CO₂-Emissionen (Beschichtung verbrennt nicht) – daher ist der Unterschied des CO₂-Fußabdrucks der Beschichtung zwischen “Wiege bis Grab” und “Wiege bis Tor” extrem gering (<5%). Die CO₂-Fußabdruck-Berechnung von Beschichtungen erfolgt normalerweise nur bis “Wiege bis Tor” – dies ist die spezielle Vereinfachung des CO₂-Fußabdrucks von Beschichtungen.
Q10: Zukunft des CO₂-Fußabdrucks von Beschichtungen unter CBAM (Carbon Border Adjustment Mechanism) und dem EU-Green Deal?CBAM deckt derzeit nur Stahl/Zement/Aluminium/Düngemittel/Strom ab, Beschichtungen sind nicht in der ursprünglichen Liste enthalten. Die EU prüft jedoch die Aufnahme von Chemikalien (einschließlich Beschichtungen) in die zweite Phase von CBAM (voraussichtlich 2028–2030). Unternehmen, die Beschichtungen in die EU exportieren – sollten proaktiv den CO₂-Fußabdruck ihrer Produkte berechnen (ISO 14067) – und die Datenbasis für die CBAM-Compliance vorbereiten, denn sobald CBAM Beschichtungen abdeckt, werden Importeure verpflichtet, eine CO₂-Grenzausgleichsabgabe basierend auf dem CO₂-Fußabdruck des Produkts zu zahlen (~60–80 Euro/t CO₂/Kohlenpreis 2026). Eine frühzeitige Datenvorbereitung kann die Compliance-Kosten und Handelsrisiken erheblich senken.
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Zusammenfassung
Die vier Hauptquellen des Carbon Footprints von Beschichtungen (ISO 14067/PEF) – Harz (>35 %), Titandioxid (>25 %), Zinkpulver (>10 %) und Fertigungsprozess (<15 %). Bei den Emissionsfaktoren der Ecoinvent/GaBi-Datenbanken ist auf die geografische Repräsentativität zu achten (vorzugsweise die chinesische CLCD-Datenbank). Das Carbon Label (CN mark/UK Carbon Label) ist der grüne Pass für Exportbeschichtungen. Kexin New Materials widmet sich der Carbon-Footprint-Berechnung und Carbon-Label-Zertifizierung von Beschichtungsprodukten – und bietet Kunden kohlenstoffarme Beschichtungsprodukte sowie Unterstützung bei der Kohlenstoff-Compliance.