Sicherheitsdatenblatt (MSDS) – Rostbeständige Grundierung KF-RC100

Sicherheitsdatenblatt · GB/T 16483-2008 · insgesamt 16 Abschnitte

Überarbeitungsdatum: 2026-06-08 Version: 1.0 Produktserie: Rostumwandlungs-Grundierung KF-RC100

1 Angaben zum Produkt und zum Unternehmen

Product NameRostumwandlungs-Grundierung KF-RC100
Empfohlene VerwendungFür industrielle Beschichtungsanwendungen im Bereich Epoxid-Zinkstaub-Grundierungen eignet sich Rostumwandlungs-Grundierung.
ZweckbeschränkungNur für industrielle Beschichtungen. Nicht für Lebensmittelkontaktflächen. Nicht für Beschichtungen von Medizinprodukten. Nicht für die Innenwand von Trinkwasserleitungen (dafür steht die KF-DW100-Beschichtung für Trinkwasserbehälter zur Verfügung).
HerstellerKexin New Materials (Guangdong) Co., Ltd.
ProduzentFoshan Shunde Mingbang Chemical Industry Co., Ltd.
AnschriftShilong-Allee 19, Industriegebiet Xintang, Lunjiao, Shunde, Foshan, Guangdong
Notrufnummer+86-0757-88793275
Websitehttps://www.psste.com

2 Mögliche Gefahren

Signalwort: Warnung (Warning)
🔥GHS02
❗GHS07
🌍GHS09

Gefahrenhinweise (Hazard Statements)

  • Flam. Liq. 3: H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar
  • Skin Irrit. 2: H315 Verursacht Hautreizungen
  • Eye Irrit. 2: H319 Verursacht schwere Augenreizung
  • Skin Sens. 1: H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen
  • STOT SE 3: H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen.
  • Aquatic Chronic 2: H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung

Sicherheitshinweise (Precautionary Statements)

  • P210: Von Hitze, heißen Oberflächen, Funken, offenen Flammen sowie anderen Zündquellen fernhalten. Nicht rauchen.
  • P261: Staub / Rauch / Gas / Dampf / Nebel nicht einatmen. Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.
  • P280: Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
  • P302+P352: Bei Hautkontakt: mit viel Wasser und Seife waschen.
  • P305+P351+P338: BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: einige Minuten lang behutsam mit Wasser ausspülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter ausspülen.
  • P333+P313: Bei Hautreizungen oder Hautausschlag: ärztlichen Rat einholen.
  • P403+P235: An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Kühl halten.
  • P501: Inhalt/Behälter einer zugelassenen Anlage zur Behandlung von Sondermüll zuführen.

3 Angaben zu Bestandteilen

Chemischer StoffCAS-Nr.KonzentrationsbereichGHS-Einstufung
Epoxidharz (Bisphenol-A-Epichlorhydrin-Harz, MW ≤ 700)25068-38-620-35 % (Lösemittel-Bindemittel) / 30-45 % (wässrige Dispersion)Skin Irrit. 2 (H315), Eye Irrit. 2 (H319), Skin Sens. 1 (H317), Aquatic Chronic 2 (H411)
Zinkstaub (Zinc powder — Zinkstaub, stabilisiert)7440-66-655-75 % (Lösemittel) / 60-80 % (wässrig, Zinkgehalt im Trockenfilm ≥70 %)Aquatic Acute 1 (H400, M=1), Aquatic Chronic 1 (H410, M=1); Self-heating in large quantities
Xylol (Isomerengemisch, CAS 95-47-6/108-38-3/106-42-3)1330-20-75-15 % (nur lösemittelhaltige Formulierungen; in wässrigen nicht enthalten)Flam. Liq. 3 (H226), Acute Tox. 4* (H332), Skin Irrit. 2 (H315), Eye Irrit. 2 (H319), STOT SE 3 (H335), STOT RE 2 (H373), Asp. Tox. 1 (H304)
n-Butanol (n-Butanol / Butan-1-ol)71-36-32-8 % (nur lösemittelhaltige Formulierungen)Flam. Liq. 3 (H226), Acute Tox. 4 (H302), Skin Irrit. 2 (H315), Eye Dam. 1 (H318), STOT SE 3 (H335, H336)
2-Butoxyethanol (Ethylenglykolmonobutylether)111-76-21-3 % (Co-Lösemittel in wässrigen Formulierungen)Acute Tox. 4* (H302+H312+H332), Skin Irrit. 2 (H315), Eye Irrit. 2 (H319)
Polyamid-Härter (Kondensat aus Fettsäuren und Polyaminen)68410-23-1Gehalt in Komponente B (Härter): 35-55 %Skin Irrit. 2 (H315), Eye Irrit. 2 (H319), Skin Sens. 1B (H317)

4 Erste-Hilfe-Maßnahmen

Inhalation

Betroffene sofort an die frische Luft bringen, ruhig und warm halten. Bei Atembeschwerden Sauerstoffgabe durch geschultes Personal. Bei Atemstillstand sofort künstliche Beatmung (Mund-zu-Mund oder mit Beatmungsgerät). Sofort ärztliche Hilfe.

Hautkontakt

Alle kontaminierte Kleidung und Schuhe ausziehen. Die Haut mindestens 15 Minuten lang gründlich mit viel fließendem Wasser und Seife (oder einem milden Hautreinigungsmittel) waschen. Bei anhaltender Reizung oder Hautausschlag einen Arzt aufsuchen. Kontaminierte Kleidung und Schuhe sind vor der Wiederverwendung zu waschen.

Augenkontakt

Augen sofort mindestens 15 Minuten mit reichlich Wasser oder Kochsalzlösung spülen, dabei gelegentlich die Lider zurückziehen. Vorhandene Kontaktlinsen entfernen, wenn leicht möglich, und weiter spülen. Sofort ärztliche Hilfe, bevorzugt Augenarzt.

Verschlucken

Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn die Person voll ansprechbar ist). Kein Erbrechen herbeiführen wegen Aspirationsgefahr. Sofort ärztliche Hilfe. Bewusstlosen Personen niemals etwas über den Mund geben. Kopf der Person zur Seite drehen, um das Aspirieren von Erbrochenem zu verhindern.

Wichtigste Symptome und Wirkungen:Einatmen: Dämpfe können Schwindel, Benommenheit, Kopfschmerzen, Übelkeit verursachen. Hohe Konzentrationen können das zentrale Nervensystem unterdrücken. Haut: Rötung, Reizung, Juckreiz. Wiederholter Kontakt kann allergische Dermatitis verursachen. Augen: Rötung, Schmerzen, Tränenfluss. Verschlucken: Bauchschmerzen, Übelkeit, Erbrechen. Zinkstaub: Massives Einatmen von Zinkoxid-Rauch (beim Schweißen/Schneiden von zinkhaltigen Beschichtungen) kann "Metalldampffieber" (Metal fume fever) verursachen – grippeähnliche Symptome: Fieber, Schüttelfrost, Muskelschmerzen, klingen normalerweise innerhalb von 24-48 Stunden ab.

Zustände, die sofortige ärztliche Behandlung erfordern:Symptomatische und unterstützende Behandlung. Kein spezifisches Antidot. Personen mit Sensibilisierung gegenüber Epoxidharz sollten weiteren Kontakt vermeiden. Bei Metallrauchfieber symptomatisch behandeln (Ruhe, Fiebersenkung); klingt nach Expositionsende meist von selbst ab. Hinweis für den Arzt: dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen.

5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Geeignete LöschmittelKohlendioxid (CO₂), Pulverlöscher, alkoholbeständiger Schaum (AFFF-AR), Wassersprühnebel (zum Kühlen exponierter Gebinde).
Ungeeignete LöschmittelVollstrahlwasser (kann brennende Flüssigkeit ausbreiten); Wasserstrahlen können Zinkstaub aufwirbeln und eine Staubwolke bilden.
Besondere GefahrenVerbrennung erzeugt giftige und reizende Gase: Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO₂), Stickoxide (NOx), Aldehyde, organische Säuren. Zinkstaub erzeugt bei hohen Temperaturen Zinkoxidrauch (ZnO) — Einatmen kann Metallrauchfieber verursachen. Geschlossene Gebinde können sich bei Brandhitze durch Druckaufbau zerstören und explodieren. Dämpfe sind schwerer als Luft und können am Boden zu entfernten Zündquellen gelangen, wo ein Flammrückschlag möglich ist.
Besondere Schutzausrüstung für EinsatzkräfteFeuerwehrleute müssen umluftunabhängige Atemschutzgeräte (SCBA, Vollmaske mit Überdruck) und vollständige Chemikalienschutzkleidung (einschließlich Feuerwehrschutzanzug) tragen. Bei Bränden in geschlossenen oder schlecht belüfteten Räumen ist SCBA zu verwenden; Filtermasken sind unzulässig.

Löschwasser darf nicht direkt in Kanalisation oder Oberflächengewässer eingeleitet werden; auffangen und durch einen zugelassenen Entsorgungsfachbetrieb behandeln lassen. Geschlossene, dem Feuer ausgesetzte Gebinde mit Sprühnebel kühlen, aus sicherer Entfernung von der Brandseite. Falls möglich, Gebinde aus dem Brandbereich in einen sicheren Bereich verbringen.

6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

Personenschutz:Vollständige persönliche Schutzausrüstung tragen (siehe Abschnitt 8). Alle Zündquellen sofort beseitigen. Für ausreichende Belüftung sorgen. Unbefugte vom Leckagebereich fernhalten. Einatmen von Dämpfen vermeiden. Haut- und Augenkontakt vermeiden.

Umweltbezogene Hinweise:Verhindern, dass das Produkt in Entwässerungssysteme, Kanalisation, Oberflächengewässer, Grundwasser und Boden gelangt. Bei Kontamination von Gewässern oder Boden sofort die örtliche Umweltbehörde verständigen. Ausbreitung der Flüssigkeit mit Sand oder Absorptionsbarrieren eindämmen.

Aufnahme- und Reinigungsverfahren:Kleine Verschüttungen: mit inertem Absorptionsmaterial (Sand, Vermiculit, Kieselgur, Universalbinder) aufnehmen. In geeignete gekennzeichnete, geschlossene Behälter sammeln. Große Verschüttungen: eindämmen und mit Explosionsschutz-Pumpe in Auffangbehälter umfüllen. Rückstände mit Absorptionsmittel aufnehmen. Kontaminierte Flächen mit geeignetem Lösemittel (oder Wasser bei wässrigen Formulierungen) reinigen. Alle Abfälle gemäß Sondermüllvorschriften entsorgen.

7 Handhabung und Lagerung

Hinweise für sichere Handhabung

Beim Umgang Standardregeln der Arbeitshygiene beachten. In gut belüfteten Bereichen arbeiten; lokale Abzugseinrichtung empfohlen. Von allen Zündquellen fernhalten — heiße Oberflächen, Funken, offene Flammen. Rauchen verboten. Antistatische Maßnahmen ergreifen (Erdung/Potenzialausgleich der Geräte, antistatische Schuhe für das Personal). Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Dämpfe und Sprühnebel nicht einatmen. Essen, Trinken und Rauchen am Arbeitsplatz verboten. Nach dem Umgang gründlich Hände waschen. Kontaminierte Kleidung wechseln und vor dem Wiederverwenden waschen. Beim Umgang mit großen Mengen Zinkstaub auf Staubexplosionsgefahr achten — Staubwolkenbildung vermeiden.

Storage Conditions

Kühl (5–30 °C), trocken und gut belüftet lagern. Behälter dicht verschlossen halten und nur zur Entnahme öffnen. Von Wärmequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten. Vor direkter Sonneneinstrahlung schützen. Getrennt von starken Oxidationsmitteln (Peroxide, Nitrate, starke Säuren), starken Basen und Aminverbindungen lagern. Komponente A und Komponente B getrennt aufbewahren. Haltbarkeitsdatum beachten – Produkte nach Ablauf des Verfallsdatums vor der Verwendung erneut prüfen. Lagerdauer: 12 Monate (unter 25 °C) in originalverschlossenen Behältern. Stapelhöhe maximal 3 Lagen. Behältermaterial: Metall (Weißblech/Stahlfass) oder HDPE (Polyethylen hoher Dichte).

8 Belüftungs-/Schutzmaßnahmen

StoffPC-TWAPC-STELNorm
Xylol (alle Isomere)50 mg/m³ (PC-TWA)100 mg/m³ (PC-STEL)GBZ 2.1-2019
n-Butanol100 mg/m³ (PC-TWA)200 mg/m³ (PC-STEL)GBZ 2.1-2019
2-Butoxyethanol (2-Butoxyethanol)97 mg/m³ (PC-TWA, Haut)194 mg/m³ (PC-STEL, Haut)GBZ 2.1-2019
Zinkstaub / Zinkoxidrauch (als Zn, einatembare Fraktion)3 mg/m³ (PC-TWA, Gesamtstaub)5 mg/m³ (PC-STEL)GBZ 2.1-2019; OSHA PEL: 5 mg/m³ (fume)
Epoxidharz (inert Staub)8 mg/m³ (PC-TWA, Gesamtstaub, Referenzpartikel)—GBZ 2.1-2019, Anhang A.12

Technische Schutzmaßnahmen

Ausreichende Allgemeinbelüftung und lokale Absaugung vorsehen, um die Luftkonzentrationen unterhalb der Arbeitsplatzgrenzwerte zu halten. Für Arbeiten in begrenzten Räumen ist eine erzwungene Frischluftzufuhr zwingend. Spritzlackierung in einer Spritzkabine mit Wasservorhang oder Trockenfilter-Absauganlage durchführen. Konzentrationen chemischer Stoffe in der Arbeitsplatzluft regelmäßig überwachen. Not-Augenduschen und Sicherheitssamtvorrichtungen bereitstellen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

AtmungssystemAllgemeine Verarbeitungsbedingungen (gute Belüftung): Halbmaske mit kombiniertem Gas-/Partikelfilter (Kombinationsfilter A/P2). Spritzarbeit oder unzureichende Belüftung: Vollmaske gegen organische Dämpfe (Filtertyp A + Partikelvorfilter) oder Frischluft-Schlauchgerät (SAR). Begrenzte Räume oder Sauerstoffmangel: nur umluftunabhängiges Atemschutzgerät mit Überdruck (SCBA) oder Schlauchatemgerät. Filterpatronen regelmäßig wechseln.
HandschutzChemikalienschutzhandschuhe tragen: Nitrilkautschuk (Nitrile, ≥0,4 mm dick) oder Chloroprenkautschuk (Neopren). Nicht empfohlen: Naturlatexhandschuhe (organische Lösungsmittel können schnell eindringen). Durchbruchzeit: Nitrilkautschuk gegen Xylol >480 min (ASTM F739). Handschuhe nach Kontamination sofort wechseln. Verwendung von Schutzcreme (Barrierecreme) für zusätzlichen Schutz.
AugenschutzChemikalienspritzschutz-Brille (EN 166) oder Vollmaske tragen. Beim Sprühen, Abfüllen oder Mischen wird ein Gesichtsschutz empfohlen. Der Arbeitsplatz sollte mit einer Not-Augenspülung ausgestattet sein.
Haut und KörperAntistatische, chemikalienbeständige Schutzkleidung tragen (z. B. Tychem® oder gleichwertig). Antistatische Sicherheitsschuhe tragen. Arbeitskleidung mit langen Ärmeln empfohlen. Kontaminierte Kleidung sofort ausziehen und waschen.

9 Physikalische und chemische Angaben

AppearanceGraue (zinkgrau) viskose Flüssigkeit (Lösemittel) / gleichmäßige graue Flüssigkeit (wässrig)
OdorCharakteristischer aromatischer Lösemittelgeruch (Lösemittel) / leichter Amingeruch (wässrig)
pH-WertNicht zutreffend (Lösemittel) / 7,0-9,0 (wässrig)
Schmelzpunkt / ErstarrungspunktNicht zutreffend (flüssige Mischung)
Siedepunkt / Siedebereichca. 136-144°C (Xylol); ca. 171°C (2-Butoxyethanol)
Flash Pointca. 25-27°C im geschlossenen Tiegel (Lösemittel, ASTM D56 Tag CC); >100°C (wässrige Formulierung)
Zündtemperaturca. 464°C (Xylol); ca. 340°C (n-Butanol)
VerdunstungsrateMittel (Lösemittel, ca. 0,6-0,8 bei BuAc=1); langsam (wässrig)
EntzündbarkeitEntzündbare Flüssigkeiten der Kategorie 3 (Lösemittel); nicht als entzündbare Flüssigkeit eingestuft (wässrig, Flammpunkt >93°C)
ExplosionsgrenzenUntere Explosionsgrenze (UEG) ca. 1,1 Vol.-%, obere Explosionsgrenze (OEG) ca. 7,0 Vol.-% (Xylol); UEG 1,4 Vol.-%, OEG 11,2 Vol.-% (n-Butanol)
Dampfdruckca. 0,8 kPa (20°C, Xylol); ca. 0,56 kPa (20°C, n-Butanol)
Relative DensityLösemittelhaltig: ca. 1,8-2,3 g/cm³ (20°C, je nach Zinkstaubgehalt); wässrig: ca. 1,5-2,0 g/cm³
SolubilityLösemittelhaltig: unlöslich in Wasser (hydrophob), löslich in Ketonen, Estern und Aromaten; wässrige Formulierung: Wasser als Verdünnungsmittel, mischbar mit Zementschlämpe
Viskosität>20,5 mm²/s (40°C, Auslaufzeit ca. 60-120 s, ISO 2431 4-mm-Becher)
FeststoffgehaltLösemittelhaltig: 60-75 % (Vol.), wässrig: 55-68 % (Vol.)
VOC-GehaltLösemittelhaltig: <420 g/L (GB 30981-2020); wasserverdünnbar: <100 g/L

10 Stabilität und Reaktivität

ReaktivitätUnter normalen Bedingungen beständig. Zinkstaub oxidiert langsam in feuchter Luft.
Chemische StabilitätUnter empfohlenen Lager- und Handhabungsbedingungen beständig.
Möglichkeit gefährlicher ReaktionenLanganhaltender Kontakt von Zinkstaub mit Wasser oder feuchter Luft kann Spuren von Wasserstoff erzeugen (brennbares Gas). Die Reaktion mit starken Säuren setzt Wasserstoff und Wärme frei. Die Aushärtungsreaktion zwischen Epoxidharz und Aminhärtung ist exotherm — beim Mischen großer Mengen (>5 L) entsteht erhebliche Wärme; auf ausreichende Wärmeableitung achten.
Zu vermeidende BedingungenHohe Temperaturen, offene Flammen, Funken, elektrostatische Entladung. Große Mengen in Gebinden mischen und verschließen vermeiden (exotherme Reaktion + Druckanstiegsrisiko). Bei wässrigen Formulierungen Kontakt mit starken Säuren oder Laugen vermeiden.
Unverträgliche WerkstoffeStarke Oxidationsmittel (Peroxide, Permanganate, Salpetersäure, Dichromate, konzentriertes Wasserstoffperoxid): Brand- oder Explosionsgefahr. Starke Säuren (Schwefelsäure, Salzsäure, Salpetersäure): Reagieren mit Zinkpulver unter Freisetzung von Wasserstoff und Wärme. Starke Basen (Natriumhydroxid, Kaliumhydroxid). Amine (können vorzeitige Aushärtung von Epoxidharz auslösen).
Gefährliche ZersetzungsprodukteNormale Lagerung: keine gefährliche Zersetzung. Brand oder thermische Zersetzung: Kohlenmonoxid (CO), Kohlendioxid (CO₂), Stickoxide (NOx), Aldehyde (Formaldehyd, Acetaldehyd), niedermolekulare Kohlenwasserstoffe, Zinkoxidrauch (ZnO). Thermische Zersetzung (>200°C): Epoxidharz kann sich unter Bildung von Phenolen und Bisphenol A zersetzen.

11 Toxikologische Angaben

Acute Toxicity

ExpositionspfadeKennwertTestspecies
oral ld50>2.000 mg/kg (Ratte, Epoxidharz + Zinkstaub-Gemisch, berechnet); Xylol: LD₅₀ oral Ratte = 3.523 mg/kg; n-Butanol: LD₅₀ oral Ratte = 790 mg/kg
dermal ld50>2.000 mg/kg (Kaninchen, berechnet); Xylol: LD₅₀ dermal Kaninchen = 1.218 mg/kg (geschätzt)
inhalation lc50Xylol: LC₅₀ (Ratte, 4h) = 27,12 mg/L (Dampf); n-Butanol: LC₅₀ (Ratte, 4h) > 17,7 mg/L

Weitere toxikologische Angaben

Ätzende Wirkung auf die Haut / ReizungVerursacht Hautreizungen (Kategorie 2). Hautreizungstest am Kaninchen (OECD 404): Lösemittelhaltige Formulierung zeigt mäßige Reizung, Erythem- und Ödem-Bewertung 2-3 (reversibel innerhalb von 72 h). Wasserbasierte Formulierung ist deutlich weniger reizend als die lösemittelhaltige.
Schwere Augenschädigung / AugenreizungVerursacht schwere Augenreizung (Kategorie 2). Kann Bindehautrötung, Tränenfluss und vorübergehende Schädigung des Hornhautepithels verursachen. Dämpfe von n-Butanol (nur in lösemittelbasierten Formulierungen enthalten) können bei Konzentrationen >50 ppm die Augen reizen.
Kann bei Einatmen oder Berührung allergische Reaktionen hervorrufenHautkontakt kann allergische Hautreaktionen verursachen (Kategorie 1). Epoxidharz (mittleres Molekulargewicht<700的BPA型Epoxid)是已知的Hautsensibilisierer。致敏个体再次接触sehr niedrig浓度即可引发过敏性接触性皮炎。交叉致敏:可能与SonstigeEpoxidharz和BPA化合物发生交叉反应。Polyamid-Härter也可能引起皮肤过敏。
CarcinogenicityDieses Produkt wird insgesamt nicht als krebserregend eingestuft. IARC: Xylol gehört zur Gruppe 3 (kann nicht als krebserregend für den Menschen eingestuft werden). Epoxidharz ist nicht in der IARC-Liste der Karzinogene aufgeführt. ACGIH: Xylol A4 (kann nicht als krebserregend für den Menschen eingestuft werden). Zink und Zinkverbindungen werden von IARC/NTP nicht als Karzinogene eingestuft.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - einmalige ExpositionEinatmen von Dämpfen kann Schläfrigkeit oder Benommenheit verursachen (Kategorie 3). Dämpfe von Xylol und n-Butanol können das zentrale Nervensystem dämpfen. Symptome bei hoher Exposition (>200 ppm Xylol) umfassen Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Ataxie und Verwirrtheit. Einatmen von Zinkoxidrauch (beim Schweißen/Schneiden von Beschichtungen) kann Metallrauchfieber verursachen.
Spezifische Zielorgan-Toxizität - wiederholte ExpositionLängere oder wiederholte Exposition gegenüber Xylol (über Arbeitsplatzgrenzwerten) kann das Zentralnervensystem (über Berichte zu Gedächtnis- und Konzentrationsstörungen), Leber und Nieren beeinträchtigen. Langzeitexposition gegenüber n-Butanol kann Hörschäden verursachen (in Tierstudien synergistisch mit Lärm). Epoxidharz: das Sensibilisierungsrisiko bei Hautkontakt überwiegt die systemische Toxizität.
AspirationsgefahrVerschlucken und Eindringen in die Atemwege kann tödlich sein (Asp. Tox. 1, hauptsächlich aufgrund des Xylolgehalts). Niedrigviskose Kohlenwasserstofflösemittel können beim Erbrechen nach dem Verschlucken leicht in die Lunge eingeatmet werden und eine chemische Lungenentzündung verursachen.

12 Ökologische Angaben

Ecotoxicity

ArtKennwert
fish 96h lc50Xylol: LC₅₀ (Oncorhynchus mykiss, 96 h) = 2,6-8,4 mg/L; n-Butanol: LC₅₀ (Pimephales promelas, 96 h) = 1.376 mg/L; Zinkionen (Zn²⁺): LC₅₀ (Fisch, 96 h) = 0,1-1,0 mg/L
daphnia 48h ec50Xylol: EC₅₀ (Daphnia magna, 48h) = 1,0-3,8 mg/L; Zink: EC₅₀ (Daphnia magna, 48h) = 0,05-0,5 mg/L
algae 72h ec50Xylol: EC₅₀ (Pseudokirchneriella subcapitata, 72 h) = 2,2–4,7 mg/l; Zink: EC₅₀ (Algen, 72 h) = 0,03–0,1 mg/l

Beständigkeit und Abbaubarkeit

Xylol: in der Umwelt leicht biologisch abbaubar. OECD 301D (Closed-Bottle-Test): Abbaurate nach 28 Tagen >70-90 % (leicht biologisch abbaubar). Halbwertszeit im Wasser: Tage bis Wochen (Verdampfung + Biodegradation); in der Luft: ca. 1-2 Tage (Reaktion mit OH-Radikalen). Epoxidharz: schwer biologisch abbaubar (hochmolekulares vernetztes Polymer). Zink: Zink ist ein persistentes Metall; es baut sich in der Umwelt nicht ab, kann aber seine chemische Form ändern.

Bioakkumulationspotenzial

Xylol: log Kow = 3,12-3,20, BCF = 6-25,9 (geringes Bioakkumulationspotenzial). n-Butanol: log Kow = 0,88, BCF < 10(sehr niedrig)。Epoxidharz:Molekulargewicht>Bei 700 nicht bioakkumulierbar. Zink: Kann in Wasserorganismen bioakkumuliert werden (BCF-Bereiche: Fisch 100-1.000, Schalentiere 1.000-10.000), aber Zink ist ein essentielles Spurenelement, Organismen haben Regulationsmechanismen.

Mobilität im Boden

Xylol weist mittlere Mobilität im Boden auf (log Koc = 2,1-2,7, Koc = 238-472 L/kg). n-Butanol ist sehr mobil im Boden (log Koc ca. 0,4). Epoxidharz ist im Boden praktisch unbeweglich (hochmolekularer Feststoff). Die Mobilität von Zink im Boden hängt vom pH ab — unter sauren Bedingungen steigt sie; bei neutralen bis alkalischen Bedingungen ist sie gering, Bindung vor allem an organische Bodensubstanz und Tonminerale.

Weitere nachteilige Wirkungen

Giftig für Wasserorganismen, mit langanhaltender Wirkung (Kategorie 2). Die Toxizität von Zink für Wasserorganismen ist die Hauptgrundlage der GHS-Einstufung. Das Produkt enthält Zinkstaub — ungehärtetes Produkt oder Abfälle dürfen nicht in Gewässer gelangen. Xylol trägt zur photochemischen Ozonbildung in der Atmosphäre bei (VOC-Vorläufer). Das Produkt enthält keine ozonschädigenden Stoffe (ODS).

13 Disposal

Entsorgungsmethode:Entsorgung gemäß den chinesischen nationalen und lokalen Vorschriften für Sondermüll. Für flüssige Altfarbe/Lösemittel siehe den Nationalen Katalog für Sondermüll (Ausgabe 2025): HW12 (Farbstoff- und Lackabfälle, Abfallschlüssel 900-299-12) und HW06 (verbrauchte organische Lösemittel und lösemittelhaltige Abfälle, Abfallschlüssel 900-402-06). Empfohlene Entsorgung: Hochtemperaturverbrennung in einer zugelassenen Sondermüllanlage (>1.100°C, Verweilzeit >2 s) oder physikalisch-chemische Behandlung. Einleitung in Kanalisation, Gewässer oder Boden untersagt. Vermischung mit Hausmüll verboten.

Entsorgung verunreinigter Verpackungen:Nicht vollständig geleerte Gebinde gelten weiterhin als Sondermüll (HW49, Abfallschlüssel 900-041-49). Vollständig geleert (Restgehalt<3%)、CleaningDrying的Metal容器可回收利用(交由有资质的Metal回收Unternehmen)。Plastic容器(HDPE桶)按Gefahr废物处置。被Zinkstaub或Beschichtungen污染的抹布、Schutz用品、Aufsaugmaterial均作为Gefahr废物Treatment(Abfallschlüssel 900-041-49)。参照《Gefahr废物贮存污染控制Norm》(GB 18597-2023)。

14 Transport Info

UN-Nr.UN1263
Offizielle TransportbezeichnungFarbe oder farbenverwandtes Material
GefahrgutklasseKategorie 3 — Entzündbare Flüssigkeiten
VerpackungsgruppeVerpackungsgruppe III (Lösemittel, Flammpunkt 23-60°C); wässrige Formulierungen (Flammpunkt >93°C) nicht der ADR/RID/IMDG-Code unterworfen
Environmental HazardsMeeresverschmutzer: ja (IMDG-Code, Zinkverbindungen: UN 3077 kann bei größeren Leckmengen gelten). Muss gemäß MARPOL Anlage III gekennzeichnet sein.
Besondere VorkehrungenBehälter während des Transports vor Beschädigung und Leckage schützen. Von Lebensmitteln, Futtermitteln und Trinkwasser fernhalten. Be- und Entladen ohne Rauchen und offene Flammen. Transportmittel mit entsprechender Feuerlöschausrüstung ausstatten. Straße (RD/ADR): Tunnelbeschränkungscode D/E (für begrenzte Mengen LQ: 5L/Innenverpackung, 30kg/Außenverpackung). See (IMDG): Isoliergruppe SGG 18 (Alkalien). Luft (IATA/ICAO): PAX 355 (max. 60L), CAO 366 (max. 220L).

15 Regulatory Info

Chinesische Vorschriften

  • GB/T 16483-2008 Sicherheitsdatenblatt für Chemikalien – Inhalt und Reihenfolge der Angaben
  • GB 30000.2~29-2013 Spezifikation zur Klassifizierung und Kennzeichnung von Chemikalien (Serienstandard, basierend auf UN GHS 4. Revision)
  • GB 15258-2009 Vorschriften zur Erstellung von Sicherheitskennzeichnungen für Chemikalien
  • GBZ 2.1-2019 Grenzwerte für berufliche Exposition gegenüber schädlichen Faktoren am Arbeitsplatz – Teil 1: Chemische Schadstoffe
  • GB 30981-2020 Grenzwerte für gefährliche Stoffe in industriellen Schutzbeschichtungen (VOC<420 g/L, Schwermetalle限量)
  • Verordnung zur Sicherheitsverwaltung gefährlicher Chemikalien (Staatsratsverordnung Nr. 591, Revision 2011)
  • Verzeichnis gefährlicher Chemikalien (Ausgabe 2015, Ministerium für Notfallmanagement und 10 weitere Behörden) — Xylol aufgeführt (Nr. 356)
  • Nationaler Katalog gefährlicher Abfälle (Ausgabe 2025) – HW12, HW06, HW49
  • „Maßnahmen zur Umweltverwaltung neuer chemischer Stoffe“ (Umweltministerium-Verordnung Nr. 12, 2021)

Internationale Vorschriften

  • EU-REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 — Epoxidharz, Xylol, Zinkpulver sind alle registriert
  • EU-CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 — Klassifizierung und Kennzeichnung basierend auf UN GHS 6./7. Revision
  • US OSHA Hazard Communication Standard (HCS 2012, 29 CFR 1910.1200)
  • US TSCA (Toxic Substances Control Act) – Alle Bestandteile sind im TSCA-Verzeichnis aufgeführt oder davon ausgenommen.
  • Korea K-REACH / Japan CSCL / China IECSC — Alle chemischen Stoffe sind in den entsprechenden Listen enthalten.
  • IEC 61340-5-1 Schutz gegen elektrostatische Entladungen (Version für antistatische Produkte)
  • RoHS-Richtlinie 2011/65/EU (einschließlich Änderung EU 2015/863) — Ausnahme für Zinkpulver; Epoxidharz konform

16 Sonstige Angaben

Überarbeitungsdatum:2026-06-08

Version:1.0

Literaturverweise

  • ECHA Registered Substances Database (echa.europa.eu)
  • NIOSH Pocket Guide to Chemical Hazards (cdc.gov/niosh/npg)
  • PubChem Compound Database (pubchem.ncbi.nlm.nih.gov)
  • GBZ 2.1-2019 Grenzwerte für die berufliche Exposition gegenüber Gefahrstoffen am Arbeitsplatz — Chemische Gefahrenfaktoren
  • GBZ/T 195-2007 Spezifikation zum Arbeitsschutz in Arbeitsbereichen mit organischen Lösemitteln
  • IARC Monographs on the Evaluation of Carcinogenic Risks to Humans

Abkürzungen

GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals; PC-TWA: Permissible Concentration-Time Weighted Average; PC-STEL: Short Term Exposure Limit; OEL: Occupational Exposure Limit; PPE: Personal Protective Equipment; LD₅₀: Lethal Dose 50%; LC₅₀: Lethal Concentration 50%; EC₅₀: Effect Concentration 50%; BCF: Bioconcentration Factor; Kow: Octanol-Water Partition Coefficient; SCBA: Self-Contained Breathing Apparatus; PBT: Persistent, Bioaccumulative and Toxic; vPvB: very Persistent and very Bioaccumulative; COA: Certificate of Analysis

Haftungsausschluss:Dieses MSDS wurde auf Grundlage öffentlicher Chemikaliendatenbanken (u. a. ECHA, NIOSH, PubChem) sowie branchenüblicher Rezepturen erstellt und dient nur als Referenz. Die CAS-Nummern wurden über öffentliche Datenbanken verifiziert. Da das genaue Mischungsverhältnis der einzelnen Bestandteile ein Kern-Technologiegeheimnis des Werks ist, gibt dieses Dokument branchenübliche Konzentrationsbereiche an. Maßgeblich sind die Daten aus dem Werks-Chargenprüfbericht und dem Analyse-Zertifikat (COA). Kexin New Materials übernimmt keine rechtliche Haftung für Folgen aus der Verwendung der Informationen dieses MSDS. Der Nutzer hat Eignung und Sicherheit des Produkts unter seinen eigenen Einsatzbedingungen selbst zu bewerten und alle örtlich geltenden Rechtsvorschriften einzuhalten. Dieses Dokument wurde nach GB/T 16483-2008 erstellt und umfasst 16 Abschnitte.

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