Die Spezifikationen für die Erstellung von Technischen Datenblättern (TDS) und Sicherheitsdatenblättern (SDS/Abschnitt 16) für Beschichtungsprodukte: ISO 11014/GB/T 16483 Abschnitt 16 Standardformat, Verweis auf Prüfmethoden für typische technische Parameter (Feststoffgehalt VS%/DFT/Haftung/Salzsprühtest h/Witterungsbeständigkeit QUV/h/Viskosität/KU/mPa·s) und Darstellung der Auswahlparameter aus Kundensicht.

2026-06-14 · Einstufung: Technical Knowledge

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Einleitung: TDS und SDS – der „Personalausweis“ und der „Reisepass“ der Beschichtung

Beschichtungsprodukte verlassen das WerkTDS (Technisches Datenblatt / Technical Data Sheet – der „Personalausweis“ des Produkts) – SDS (Sicherheitsdatenblatt / Safety Data Sheet – der „Sicherheitspass“ des Produkts)
– Erst wenn beide Dokumente vorliegen – darf das Produkt „legal in den Verkehr gebracht werden“, insbesondere im grenzüberschreitenden Handel – Format / Sprache / gesetzliche Konformität des SDS„Ein einziger Compliance-Fehler = Zollbeschlagnahme“
. TDS – keine zwingende Vorschrift – aberKernbasis für die Einkaufsentscheidung des Kunden
– Steht im TDS Salznebelbeständigkeit > 3000 h – weiß der Kunde – diese Grundierung eignet sich für C5-M Meeresumgebung (ISO 12944) – ohne diese Daten – kann der Kunde nicht auswählen – das ist der geschäftliche Wert des TDS „Kein TDS – keine Entscheidung“. SDSzwingende Vorschrift
(China – Staatsratsverordnung Nr. 591 „Verordnung über die Sicherheitsverwaltung gefährlicher Chemikalien“ – Artikel 15 – Herstellung gefährlicher Chemikalien – SDS bereitzustellen erforderlich – Nichtbereitstellung = rechtswidriges Handeln) – und das Format des SDS – muss strikt den16 Abschnitten
(GB/T 16483 – entspricht GHS – Vereinte Nationen – 8. überarbeitete Ausgabe) folgen – jede Formatsabweichung„SDS nicht konform“ vom Kunden zurückgewiesen – oder vom Zoll beschlagnahmt
.

Erstellungsrichtlinien für technische Datenblätter (TDS) und Sicherheitsdatenblätter (SDS/Abschnitt 16) von Beschichtungsprodukten: ISO 11014/GB/T – Szenenbild

TDS (Technisches Datenblatt) ist ein von Lackherstellern für jedes Produkt erstelltes technisches Dokument – basierend auf ISO 11014 / internen Vorschriften – das die typischen physikalischen Parameter des Produkts angibt (Feststoffgehalt / Viskosität / Dichte / Trocknungszeit / Salzsprühnebelbeständigkeit / Haftfestigkeit / Witterungsbeständigkeit usw. – jeweils unter Nennung der Prüfnormen – wie ISO 12944 / ISO 2409 / ASTM B117 / GB/T 1771) – die Verarbeitungsparameter (Mischverhältnis / Reifezeit / Verarbeitungszeit / theoretische Ergiebigkeit / empfohlene DFT) und die leistungsbezogenen AuswahlDaten (aus Kundensicht – nach Wichtigkeit absteigend sortiert: „kein Copy-Paste des Prüfberichts – sondern ein Kundenfilterwerkzeug“).

SDS (Sicherheitsdatenblatt – früher MSDS) ist ein Sicherheitsdatenblatt, das Hersteller von Beschichtungen gemäß den Vorgaben der UN GHS / EU REACH CLP / Chinas GB/T 16483-2008 – im verpflichtenden 16-Abschnitt-Format (Chemikalienidentifizierung / Gefahrenübersicht / Zusammensetzung / Erste Hilfe / Brandbekämpfung / Leckage / Handhabung / Expositionskontrolle / physikalisch-chemische Eigenschaften / Stabilität / Toxikologie / Ökologie / Entsorgung / Transport / Vorschriften / Sonstiges) – für jede gefährliche Chemikalie erstellen. Es ist ein verbindliches Dokument für den „sicheren Umgang“ und den „rechtmäßigen Verkehr“ von Chemikalien.

I. 15 typische technische Parameter des TDS und deren Referenznormen für die Prüfung

Parameter Typische Einheit/Bereich Prüfmethodenstandard Wichtigkeit für Kundenauswahl (1–5 Sterne) Empfehlung zur TDS-Darstellung
Volumenfestkörper (VS%) 40–80 % ISO 3233/ASTM D2697/GB/T 1725 ★★★★★ “VS% – beeinflusst direkt den DFT pro Anstrich und die Abdeckung in m²/L”
Empfohlene Trockenfilmdicke (DFT/μm) 50–250 μm/Anstrich ISO 2808/SSPC-PA2/GB/T 13452.2 ★★★★★ “DFT = VS% × WFT – Grundlage für Verarbeitung und Abnahme”
Salzsprühbeständigkeit (SS/Stunden) 500–5000 h ISO 9227/ASTM B117/GB/T 1771 ★★★★★ “Stundenzahl mit Kreuzschnitt oder Kratzer angeben – Untergrund/Filmdicke”
Haftfestigkeit (MPa/Zugabrissverfahren) >3–10 ISO 4624/ASTM D4541/GB/T 5210 ★★★★ “Zug-MPa + Bruchmodus (A/B/C/Y/Z)”
Viskosität (KU/mPa·s/Auslauf-s) 10–2000 mPa·s ISO 3219/ISO 2431/ASTM D2196/GB/T 2794 ★★★★ “Verarbeitungsart bestimmt Viskositätsbereich – Spritzen/Pinseln erfordert unterschiedliche”
Trockenzeit (Staubtrocken/durchgetrocknet/min oder h) Staubtrocken 5–240 min/durchgetrocknet 2–48 h ISO 9117/GB/T 1728 ★★★ “Temperatur/Feuchtigkeit beeinflussen – Bedingungen angeben (23 °C/50 % r.F.)”
Theoretische Ergiebigkeit (m²/L/DFT) 4–16 (100 μm DFT) Berechneter Wert = VS% × 10 / DFT μm ★★★★ “Berechnet – nicht gemessen – Verlustfaktor 15–30 % beachten”
Schreibnormen für das technische Datenblatt (TDS) und das Sicherheitsdatenblatt (SDS/Abschnitt 16) von Beschichtungsprodukten: ISO 11014/GB/T – Technischer Vergleichsdiagramm
Schreibnormen für das technische Datenblatt (TDS) und das Sicherheitsdatenblatt (SDS/Abschnitt 16) von Beschichtungsprodukten: ISO 11014/GB/T – Prozessflussdiagramm

FAQ

Q1: Was ist der rechtliche und geschäftliche Unterschied zwischen „Typische Werte“ (Typical) und „Garantierte Werte“ (Guarantee/Min-Max) in einem TDS?
Typischer Wert – ist der „Durchschnittswert mehrerer Chargen“
– keine Garantie (= diese Charge < typischer Wert – gilt nicht als nicht konform – solange innerhalb der zulässigen Toleranz der Norm) „Erwartungswert“ von Käufer und Verkäufer. Garantierter Wert – ist das „vertragliche Versprechen – jede Charge muss die Maximal- oder Minimalwerte erfüllen“
– bei Verletzung hat der Kunde das Recht auf Rückgabe oder Schadensersatz
. „Typische Werte“ sind „ungefähr“ für Auswahl und Filterung; „Garantierte Werte“ sind „Vertragsklauseln“ für Qualitätsabnahme – im TDS mit „obige Daten sind typische Werte – stellen keine Spezifikationsgarantie dar“ zu vermerken ist der Selbstschutz des Herstellers – aber im Vertrag – der Kunde wird verlangen, dass Schlüsselparameter (z. B. Salzsprühnebelbeständigkeit > 1000 h – Haftfestigkeit > 5 MPa) zu garantierten Werten werden – in Vertragsanhang geschrieben
.

Q2: Wie werden im Abschnitt 2 (Gefahrenidentifizierung) des SDS das „Signalwort“ (Signal Word) und die „H/P-Sätze“ bestimmt?
Basierend auf den gefährlichen Bestandteilen und deren Gehalt im Anstrichmittel – gemäß der EU-CLP (Nr. 1272/2008)/der chinesischen GB-30000-Normenreihe – werden für die jeweiligen Gefahrenkategorien (entzündbar/akute Toxizität/Hautkorrosion/schwere Augenschädigung/Sensibilisierung/krebserzeugend usw.) Hazard Statements (H-Sätze/Gefahrenhinweise – z. B. H226/entzündbare Flüssigkeit und Dämpfe – H302/gesundheitsschädlich bei Verschlucken – H315/verursacht Hautreizungen – H318/verursacht schwere Augenschäden) und Precautionary Statements (P-Sätze/Sicherheitshinweise – z. B. P210/von Hitzequellen fernhalten – nicht rauchen – P280/Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz tragen) sowie ein einzelnes Signalwort („Danger“/„Gefahr“ = schwerster Grad, „Warning“/„Warnung“ = weniger schwer)
zugewiesen. Die Gefahreneinstufung erfolgt – nach den GHS-Einstufungen der Bestandteile + dem Gehalt „Berechnungsregeln für Gemische“
– z. B. – enthält Xylol (TWA/entzündbare Flüssigkeit 3/H226/akute Toxizität 4/H312+H332+(Hautreizung 2/H315)) – liegt der Gehalt über dem „Schwellenwert“ -> das Produkt erhält selbst diese Gefahren – muss im SDS aufgeführt werden. Der Inhalt von Abschnitt 2 des SDS ist ein „Berechnungsergebnis“, keine subjektive Beurteilung.

Q3: Abschnitt 3 des SDS (Angaben zum Stoffgemisch) – warum werden nicht alle Bestandteile aufgeführt, sondern nur die „gefährlichen“ Bestandteile?
Abschnitt 3 des SDS führt nur die chemischen Namen + CAS-Nummer + EC-Nummer und Konzentrationsbereiche der Bestandteile auf, die im Anstrichmittel ≥1 % (allgemeine Gefahr) oder ≥0,1 % (Sensibilisierung/Krebserzeugung/Keimzellmutation/Reproduktionstoxizität) betragen (z. B. „Xylol 10–<25 % – CAS 1330-20-7 – Flam. Liq. 3; H226 – Acute Tox. 4; H312+H332 – Skin Irrit. 2; H315)
„Nicht gefährliche Bestandteile (wie Wasser – übliche Calciumcarbonat-Füllstoffe) – müssen in Abschnitt 3 nicht aufgeführt werden – jedoch muss die Summe der Gehalte aller Bestandteile = 100 % „Bilanz“ gelten
– Wenn nur 25 % der Bestandteile aufgeführt werden (die übrigen 75 % der Stoffe gelten als nicht gefährlich „nicht gefährliche Bestandteile werden nicht aufgeführt“). Dies ist eine Gestaltung zum Schutz des Geschäftsgeheimnisses der Rezeptur: „nur gefährliche Bestandteile offenlegen“ – nicht gefährliche Bestandteile – als „Geschäftsgeheimnis“ geschützt.

Q4: Wie wird die „theoretische Ergiebigkeit“ (m²/L) im TDS berechnet – und ihr Verhältnis zur praktischen Ergiebigkeit?
Theoretische Ergiebigkeit = VS% × 10 / DFTμm – zum Beispiel – VS = 60 % – DFT = 100 μm – theoretische Ergiebigkeit = 60 × 10 / 100 = 6 m²/L – d. h. 1 L Farbe – 100 μm Trockenfilmdicke – deckt 6 m² ab (theoretischer Wert bei perfekt ebener Fläche/0 Verlust).
Praktische Ergiebigkeit – es muss der Verlustfaktor (Loss Factor/15–30 % – Spritzen – Overspray-Verlust + Gerätereste + Untergrundrauheit – usw. – praktische Ergiebigkeit = theoretische Ergiebigkeit / 1,15~1,30
– obiges Beispiel – 6 / (1,15~1,30) = 4,6~5,2 m²/L – praktisch maximal 5 m².Dies ist der Kern der Farbberechnung – das TDS muss die theoretische Ergiebigkeit angeben – damit der Kunde die „Farbkosten pro Quadratmeter (Yuan/m²)“ = Farbeinzelpreis (Yuan/L) ÷ praktische Ergiebigkeit (m²/L) berechnen kann – um Kostenvergleich zwischen Produkt und Wettbewerbern durchzuführen.

Q5: SDS Abschnitt 14 (Transportinformationen – UN-Nummer/Klasse 3 entzündbare Flüssigkeiten/Verpackungsgruppe III) – Worauf stützen sich die Bestimmungen von „Klasse 3“ und „Verpackungsgruppe“?
UN-Nummer des Anstrichmittels – UN1263 („Paint/Anstrichmittel“ und „Paint related material/Anstrichhilfsmittel“) – Klassifizierung – Klasse 3 (entzündbare Flüssigkeiten „Flammpunkt“ (geschlossener Tiegel) 60°C „nicht Klasse 3“ (möglicherweise Klasse 9/umweltschädlich/UN3082 – oder nicht gefährlich)). Verpackungsgruppe (Packing Group/PG)nach Anfangssiedepunkt und Flammpunkt gestuft
– PG I (extrem gefährlich – Anfangssiedepunkt <35°C – strengste Verpackung „X-Verpackung“) – PG II (mittlere Gefahr – Flammpunkt <23°C „Y-Verpackung“) – PG III (geringe Gefahr – 23<Flammpunkt23→<60°C→PG III – wenige mit Flammpunkt <23°C→PG II. Anstrichmittel – UN1263 – Klasse 3 – PG II oder PG III – begrenzte Menge/excepte-Menge Transport (LQ/ – jede Innenverpackung <5L/begrenzte Menge – <30kg Gesamtgewicht – als gewöhnliche Ware – nicht gefährlichDas ist die Antwort, die der Kunde am meisten wissen will: „Kann man per normalem Kurier versenden?“ – steht in SDS Abschnitt 14 – LQ-Bestimmung
.

Q6: Müssen die „Gültigkeitsdauern“ von TDS und SDS regelmäßig aktualisiert werden?
TDSwird bei Änderung der Produktformulierung oder Norm aktualisiert – keine feste Gültigkeitsdauer
——sobald Formulierung/Prüfnorm (z. B. ISO 12944 Revision 2018) ändert——muss TDS aktualisiert werden. SDS——(1) gemäß neuester GHS-Revision (8. Revision 2021)——wenn GHS aktualisiert wird——müssen Format/Einstufung der SDS synchron aktualisiert werden „SDS-Gültigkeitsdauer entspricht dem GHS-Revisionsintervall (ca. 2–3 Jahre)“; (2) wenn neue toxikologische Daten/gesetzliche Änderungen vorliegen——kann sich die Gefahreneinstufung in der SDS ändern——sofortige Aktualisierung erforderlich (EU REACH – wenn neue SVHC-Stoffe aufgenommen werden—–> SDS Abschnitte 3 und 15 aktualisieren – sonst Verstoß). In EU/USA——SDS, die seit über 3 Jahren nicht aktualisiert wurden——gelten als nicht konformIn China – keine klare Frist in der Verordnung – aber „SDS-Aktualisierung“ ist reguläre Anforderung des Compliance-Managementsystems (ISO 45001/ISO 14001) (mindestens > alle 2–3 Jahre)

Q7: SDS Abschnitt 9 (physikalische und chemische Eigenschaften) – welche Parameter sind „obligatorisch“ und welche „falls verfügbar auszufüllen“?
Abschnitt 9 (physikalische und chemische Eigenschaften) – (1) Aussehen (flüssig/fest/Farbe) – obligatorisch; (2) Geruch – obligatorisch; (3) Siedepunkt/Anfangssiedepunkt und Siedebereich – obligatorisch (Gemisch – mit Siedebereich – niedrigsten Siedepunkt angeben); (4) Flammpunkt (geschlossener/offener Tiegel) – obligatorisch (dies ist die Grundlage zur Bestimmung der Transportkategorie PG – darf nicht leer sein); (5) Explosionsgrenze oben/unten – obligatorisch (bei >25°C – ggf. erforderlich); (6) Dampfdruck – falls verfügbar auszufüllen (reine Substanz – tabellierbar – Gemisch – normalerweise nicht ausgefüllt – Messung komplex); (7) Dichte/relative Dichte – obligatorisch; (8) Löslichkeit – falls verfügbar auszufüllen; (9) Zündtemperatur – obligatorisch (vorhanden – feste Stoffe mit Flammpunkt >200°C – benötigen ebenfalls Zünd-T); (10) Viskosität und Rheologie – falls verfügbar auszufüllen (hochviskos – flüssig – nützlich – aber nicht zwingend). Statistik – für Beschichtungen sind Aussehen/Flammpunkt/Zündtemperatur/Dichte/Viskosität die „5 obligatorischen Punkte“ des Abschnitts 9
.

Q8: Unter der REACH-Verordnung – Müssen SVHC (besonders besorgniserregende Stoffe) im SDS aufgeführt werden?
SVHC (Substances of Very High Concern/besonders besorgniserregende Stoffe – REACH Artikel 7 – >0,1 % – müssen im SDS Abschnitt 3 mit chemischem Namen + CAS + Gehaltsbereich + SVHC-Nummer aufgeführt werden – auch in Abschnitt 15 ist darauf hinzuweisen. Für „Erzeugnisse“ (Fertigprodukte – keine Gemische) mit >0,1 % SVHC – REACH Artikel 7 Absatz 2 – hat der Hersteller des Erzeugnisses die Pflicht, den Empfänger zu informieren – und im SDS Abschnitt 3 den SVHC zu erwähnen
– andernfalls stellt dies in der EU eine Rechtsverletzung dar – Waren werden beschlagnahmt. SVHC-Liste – >240 Stoffe (Anfang 2025) – jeder Formulierungsentwickler von Beschichtungschemikalien muss anhand der ECHA-Website prüfen, ob seine Komponenten auf der SVHC-Liste stehen – falls ja, muss der SDS aktualisiert werden. „SVHC ist ein hochsensibles Überwachungswort unter REACH – 0,1 % sind nicht verhandelbar“.

Q9: Der Abschnitt „Verarbeitungsparameter“ des TDS – was sind die 7 wichtigsten Fragen, die Kunden am meisten interessieren?
(1) Mischverhältnis (A:B – Volumenverhältnis oder Gewichtsverhältnis?); (2) Topfzeit nach Mischen (Induktion – >5–30 min – ohne Induktion = klebrig); (3) Verarbeitungszeit (Pot Life / – 25 °C – 1 h oder 8 h – muss mitgeteilt werden – bei zu viel Mischung – härtet im Eimer aus – wirtschaftlicher Verlust); (4) Verarbeitungsart (Airless-Spritzen – Düsenabmessung – >0,015–0,021 Zoll – Druck – Streichen/Rollen – Viskositätsgrenze); (5) Empfohlene DFT-Reichweite und Anzahl der Schichten (eine Schicht 50–150 μm – zu dick – läuft ab – zu dünn – unzureichende Deckung); (6) Überstreichintervall (25 °C – >6 h – <24 h – überschritten – muss angeschliffen werden – Haftung verbessern – dies ist der Punkt mit den meisten Fehlern); (7) Mit welchen Grundierungen/Lacken kompatibel (Epoxid + PU + Acryl – nicht passend → schlechte Zwischenschichthaftung – sogar Abplatzen). Ein vollständiges TDS – wenn diese 7 Fragen klar beantwortet werden – kann der Verarbeiter sofort arbeiten – ohne technische Telefonberatung.

Q10: Unterschiede im SDS-Format zwischen China, EU und USA – ist ein „einheitliches Dokument für alle“ möglich?
Grundsätzlich – GHS ist weltweit harmonisiert – das 16-Abschnitt-Format ist ein UN-Standard – aber die drei Regionen weisen Detailsunterschiede auf: (1) China (GB/T 16483-2008) – Sicherheitsdatenblatt für chemische Produkte – 16 Abschnitte „gemäß GHS 2. Revision“ (2007) – etwas früher als USA und EU – Phrasen – H/P-Sätze – ins Chinesische übersetzt; (2) EU (REACH CLP Nr. 1272/2008 – gemäß GHS 4.–5. Revision – fortschrittlicher – H/P-Sätze aktualisiert – SDS muss EU-spezifische Angaben wie „UVCB/unbekannte Bestandteile“ ergänzen – Expositionsszenario/ES – Anhang – nur für REACH erforderlich); (3) USA (OSHA HazCom 2012 – übernimmt GHS 3. Revision – mit US-spezifischen TLV (ACGIH), PEL (OSHA), Entflammbarkeitsklassen (NFPA/HMIS – nicht zwingend – in SDS Abschnitt 8 – nützlich, aber nicht obligatorisch). Kein „einheitliches Dokument für alle“ – für den Zielmarkt müssen die Abschnitte 2/3/8/14/15 lokalisiert und an die Vorschriften angepasst werden: „GHS-Format weltweit einheitlich – Inhalt lokalisiert“
.

Erstellungsrichtlinien für technische Datenblätter (TDS) und Sicherheitsdatenblätter (SDS/Abschnitt 16) von Beschichtungsprodukten: ISO 11014/GB/T – Anwendungsszenario-Bild

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Zusammenfassung

TDS (Technisches Datenblatt / ISO 11014 / Parameter mit Standardprüfverfahren referenziert; „Kundenauswahltool“; Wichtigkeit sortiert nach Kundenperspektive – nicht nach Prüfreihfolge) und SDS (Sicherheitsdatenblatt / 16 Abschnitte / GHS / Grenzwerte; „verpflichtendes Dokument für sichere Anwendung und konforme Distribution“) sind die zwei Kernunterlagen für Beschichtungsprodukte. Das TDS muss klar die „7 Applikationsfragen“ beantworten (Mischverhältnis / Topfzeit / Verarbeitungszeit / Applikationsart / DFT / Überlackierbarkeit / Systemaufbau); das SDS muss eine korrekte GHS-Einstufung vornehmen (Signalwort / H-/P-Sätze / UN-Verpackungsgruppe / SVHC – im Einklang mit regionalen und nationalen Vorschriften – REACH / CLP / GB/T / OSHA). Kexin New Materials stattet jedes Produkt mit passendem TDS und SDS aus – mit regulatorischer Anpassung – damit Kunden „sicher auswählen – sorgenfrei applizieren – konform ohne Risiko“ sind.

Etikett: #GB/T 16483 #ISO 11014 #MSDS #SDSSafety数据表 #TDS技术数据表 #ProduktParameters #涂料技术文献